Staumühle
Staumühle
Der Erhalt der inzwischen privatisierten Wohnsiedlung in Staumühle ist uns ein Herzensanliegen. Durch eine Flächennutzungsplanänderung sowie eine Außebereichssatzung wurde die zukünftige Wohnnutzung gesichert.
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Das Unternehmen "Energieservice Westfalen-Weser (ESW) baute 2020 eine Energiezentrale für die 90 Reihenhäuser und die JVA. ESW hat das Wärmeversorgungssystem für die bestehenden Gebäude neu aufgebaut, zentralisiert und zukunftstauglich gemacht. Damit werden die Eigentümer nicht nur Geld einsparen, die Versorgung wird auch wesentlich umweltschonender sein. Wir vermeiden in Zukunft jährlich rund 2.500 Tonnen CO2-Ausstoß gegenüber dem heutigen Stand. Die Investitionen betragen hier rund 2,1 Mio. Euro. Parallel zur Verlegung der Gasversorgungsleitung hat WWN übrigens die Hövelhofer Hauptwasserleitung durch die Staumühler Straße erneuert.
Weitere Entwicklung nach Übernahme durch einen Privatinvestor:
Die Bewohner des Hövelhofer Ortsteils Staumühle haben sich im Jahre 2024 an die Gemeindeverwaltung gewandt und bitten diese um Unterstützung, die Lebensverhältnisse vor Ort zu verbessern. Die Flächen und Wohnbauten in Staumühle befinden sich jedoch nicht im Eigentum der Gemeinde, sondern dem einer Privatperson. Unabhängig von den Eigentumsverhältnissen nimmt sich die Gemeindeverwaltung der Anregung der Anwohner des Gemeindeteils Staumühle an und ist bestrebt, sämtliche Handlungsoptionen der Verwaltung zu prüfen, um eine Verbesserung der aktuellen Umstände zu erzielen. Das Ersuchen der Einwohner aus Staumühle ist auf eine Vielzahl an Mängeln zurückzuführen, welche in diversen Bereichen zu verzeichnen sind: Insbesondere die Infrastruktur des Wohnquartiers weist erhebliche Defizite auf, welche sowohl die Beschaffenheit der Kanalisation umfasst, als auch die Straßen-und Gehwege betrifft sowie die Straßenbeleuchtung- und reinigung, den Winterdienst und eine Radweganbindung. Nach Angaben der Beschwerdeführer erfolgt keine Pflege oder Reinigung der Verkehrsflächen und Grünanlagen. Darüber hinaus sorgen sich die Bewohner um die Verkehrssicherheit innerhalb des Wohngebietes, dessen Straßenbeschilderung eigenständig ohne vorherige Anordnung der zuständigen Behörde vorgenommen worden ist. Neben der mangelhaften Beschaffenheit der Verkehrsflächen sind die Wohnhäuser in Staumühle ebenfalls sanierungsbedürftig. Auch der Zustand eines ehemals gepflegten und gerne angenommenen Spielplatzes schließt eine Nutzung inzwischen in Gänze aus. Die Instandhaltungspflicht sowie die Sicherung und Prüfung der Verkehrssicherheit obliegen dem Eigentümer. Die beanstandeten Flächen und Wohnbauten befinden sich im Eigentum einer Privatperson, nachdem der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen diese im Jahr 2018 veräußert hat. Hintergrund der damaligen Grundstücksübergabe war das Bestreben des Landes NRW, sich aus wirtschaftlichen Gründen von nicht mehr benötigten Immobilen zu trennen. Der Erwerber hat im Rahmen der erfolgten Vorverhandlungen vor Abschluss des Kaufvertrages ein Konzept eingereicht, aus dem ein Sanierungs- und Instandhaltungsplan aller Grundstücke sowie der Verkehrswege hervorging. Nach erfolgreichem Erwerb der Flächen und Wohnbauten in Staumühle visierte der Privatinvestor eine Umsetzung der zuvor geplanten und versprochenen Maßnahmen an. Einige Häuser haben kurze Zeit später tatsächlich eine Sanierung erhalten. Die Umsetzung des aufgestellten Sanierungsplans wurde nach dem Tod des Erwerbers nicht weiter berücksichtigt oder verfolgt. Vereinzelt sind zwar geringfügige Maßnahmen veranlasst und durchgeführt worden, jedoch haben sich diese nicht als ausreichend erwiesen, um die Flächen und Wohnbauten in einem ordnungsgemäßen und bewohnbaren Zustand zu erhalten. Insbesondere die versprochene Sanierung der Straßen sowie der Kanalisation wurde bislang nicht begonnen. In der Vergangenheit blieben die Kontaktanfragen an den privaten Eigentümer erfolglos. Die Bewohner aus Staumühle haben eine Vielzahl an Versuchen unternommen und den Eigentümer aufgefordert, entsprechende Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Eine Rückmeldung seitens des Eigentümers bzw. der beauftragen Immobilienverwaltung sowie entsprechende Maßnahmen blieben jedoch in der Regel überwiegend aus. Im Rahmen der nun eingegangenen Anregung der Bewohner fordern diese die Gemeindeverwaltung auf, sämtliche mögliche Handlungsoptionen zu prüfen, um die aktuellen Gegebenheiten in Staumühle zu verbessern. Der Antrag ist dabei in dem Kenntnisstand gestellt worden, dass die Sennegemeinde Hövelhof nicht Eigentümerin der beanstandeten Flächen und Wohnbauten ist. Dennoch bitten die Anwohner die Verwaltung darum, tätig zu werden: Konkret sind dem Antrag folgende Forderungen zu entnehmen: Kontaktaufnahme mit dem Land NRW, der JVA sowie dem Eigentümer; Prüfung der Anlage eines Spielplatzes sowie einer Radwegeanbindung, Prüfung der Möglichkeiten zur Straßenreinigung und des Winterdienstes sowie durchsetzbare Kostenerstattungsforderungen gegenüber dem Eigentümer. Die Gemeindeverwaltung hat sich dem Anliegen ohne Zögern angenommen und bereits einige Initiativen ergriffen, um weitere in Betracht kommende Maßnahmen zu prüfen und anschließend umsetzen zu können. Auf Grund der Eigentumsverhältnisse erweisen sich die Handlungsmöglichkeiten der Verwaltung jedoch als beschränkt und bedürfen somit einer ausführlichen rechtlichen Prüfung. Diese erfolgt durch eine bereits beauftrage Anwaltskanzlei, dessen Ergebnis derzeit noch aussteht. Aufgeführt werden kann bereits die Tatsache, dass die Sennegemeinde Hövelhof nicht an dem abgeschlossenen Kaufvertrag zwischen dem Land NRW und dem privaten Investor beteiligt worden ist und sich somit keine Ansprüche oder Verpflichtungen, welche die Gemeinde geltend machen könnte, aus dem Vertrag ableiten lassen. Die Prüfung weiterer rechtlicher Möglichkeiten, aus der sich Handlungsoptionen der Verwaltung ergeben könnten, wird aktuell weiter fortgesetzt. Parallel ist die Gemeinde der Bitte zur Kontaktaufnahme mit den verschiedenen Akteuren nachgekommen: Im Rahmen eines persönlichen Termins hat zwischen der Verwaltung und der JVA Hövelhof ein Austausch über realistische Handlungsoptionen stattgefunden. Dem im Rahmen der Bürgeranregung aufgeführten Vorschlag, die Pflege der Anlagen durch die JVA zu übernehmen, konnte auf Grund mangelnder zur Verfügung stehender Personen nicht nachgekommen werden. Hervorzuheben ist jedoch der Konsens der Beteiligten, sich gemeinsam für eine Verbesserung der Umstände einzusetzen. Somit hat neben der Gemeindeverwaltung auch die JVA Kontakt mit dem Bau und- Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW aufgenommen. Auf Grund der erfolgten Eigentumsübergabe an den privaten Investor bleiben die Bemühungen, beim Land NRW eine Unterstützung zu bewirken, jedoch erfolglos. Das Land NRW hat bereits in der Vergangenheit darauf hingewiesen, für diese Angelegenheit nicht mehr zuständig zu sein. Seitens der Gemeindeverwaltung erfolgten in der Vergangenheit Gespräche mit dem Eigentümer, aus denen bisher keine Ergebnisse ersichtlich sind. Dennoch strebt die Verwaltung es an, in Folge der Einwohneranregung kurzfristig erneut mit dem privaten Eigentümer in Kontakt zu treten. Auch mit den Bewohnern vor Ort steht die Gemeinde in Kontakt, um sich über aktuelle Handlungsschritte seitens der Anwohner sowie der Gemeinde auszutauschen. Neben den bisher aufgeführten Bestrebungen der Verwaltung unterliegen auch die von den Bewohnern geforderten Maßnahmen, wie die Anbindung eines Radweges und die Errichtung eines Spielplatzes, einer aktuellen Prüfung hinsichtlich einer realisierbaren Umsetzung. Der aufgeführten Radwegeanbindung wurde im bereits kürzlich vorgestellten Radwegekonzept oberste Priorität eingeräumt.
Obwohl die Handlungsmöglichkeiten gemäß eines Gutachtens des Büros BRANDI begrenzt sind, werden wir weiter alles dafür tun, um eine Verbesserung der aktuellen Gegebenheiten zu erzielen.